AGB
Euer Sportcamp am Wolfgangsee
Sportcamp Raudaschl GmbH
Ried 155
5360 St. Wolfgang im Salzkammergut
Österreich
Mobil +43 660 52 36 678
Fax +43 6138 30 53 40
info@sportraudaschl.at
www.sportraudaschl.at
Firmenbuchnummer: fn485947 d
UID: ATU72981936
Gesellschafter:
Florian Raudaschl
Josef Schenner
1. Allgemeines
Grundlage aller mit dem Sportcamp Raudaschl, Ried 155, 5360 St. Wolfgang (im folgenden Sportcamp Raudaschl), abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällige Sonderbedingungen.
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2. Anmeldung Sportwochen
Die Anmeldung dient der definitiven Reservierung in Bezug auf Haus, Termin und Gruppengröße. Mit der Anmeldung gibt der Sportwochenleiter die genaue Zahl und Aufteilung der Teilnehmer, die gewünschte Leistung (Kurse) und Sonderwünsche (z.B. Vollpension) bekannt. Bis spätestens 1. März muss der Sportwochenleiter bekannt geben, welche Kurse gebucht werden.
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3. Preise
Unsere Preise sind, sofern nicht anders angegeben inklusive Mehrwertsteuer. Die Kurskosten inkl. Unterkunft sind im Voraus zu bezahlen. Nach der Sportwochenanmeldung muss innerhalb der nächsten 3 Wochen nach der Anmeldung eine Anzahlung von 50 Euro pro Person geleistet werden. Bis spätestens 1 Monate vor Kursbeginn muss der Restbetrag überwiesen werden.
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4. Annullationskosten (Sportwochen)
Bei Abmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn der Sportwoche werden 50 Prozent Annullationskosten pro Person berechnet. Bei späterer Abmeldung wird der volle Betrag verrechnet. Die Annullation muss schriftlich erfolgen.
4.1 Mindestteilnehmerzahlen bei Sportwochen
Kommt die Mindestteilnehmerzahl auf Grund eines Stornos nicht zu Stande so muss der ausfallende Teilnehmer die gesamten Kurskosten tragen. Die gilt für Golf, Mountainbiken, Klettern und Reiten
4.2 Stornogebühren für Gruppen- bzw. Firmenveranstaltungen / Events
Der Auftraggeber hat dem Sportcamp keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 30 Tage vor dem Event erfolgt. Erfolgt das Storno durch den Auftraggeber zwischen 30 und 10 Tage vor dem Eventtermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Entgelts zu bezahlen. Ab 10 Tage sind 100% der Auftragssumme fällig.
4.2.1 Stornogebühren Subunternehmen
Wird für den Event auch ein Catering bestellt so betragen die Stornokosten des Subunternehmers 30% seiner Auftragssumme. Werden zusätzliche Räumlichkeiten, Flößer, Anlagen für diesen Event angemietet so trägt der Auftraggeber diese zusätzliche Kosten zu 100 %. Die zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten, Flößer oder Anlagen müssen jedoch auf dem Angebot extra ausgewiesen werden.
4.3 Storno bei Schlechtwetter
Wird die Veranstaltung Aufgrund von Schlechtwetter durch beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) abgesagt, sind nur jene Kosten fällig die im Angebot als Organisations-, Planungs- bzw. Vorbereitungskosten deklariert sind. Ist im Angebot kein derartiger Posten zu finden fallen 10% der Auftragssumme an, mindestens jedoch 300 Euro netto (ohne Steuern).
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5. Versicherung
Das Sportcamp Raudaschl ist für Haftpflichtschäden versichert. Sie haftet gegenüber Kursteilnehmenden und Passagieren nur im Rahmen der Leistung der Versicherung. Ansprüche auf Entschädigung über diese Leistungen hinaus oder Entschädigung für Verluste oder Benachteiligung irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Eine Unfallversicherung ist Sache der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen.
Schäden durch unsachgemäße Verwendung werden auf den Verursacher abgewälzt. Beschädigungen in den Hotels während der Sportwochen tragen die Verursacher zuzüglich Verwaltungsaufwand.
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6. Bekleidung
Bootsschuhe oder Turnschuhe mit heller Sohle sind auf allen Booten erforderlich. Sonnenschutz, Stiefel und wasserdichte Kleidung sind empfehlenswert und schon am ersten Morgen mitzunehmen. Wasserdichte Kleidung (Ölzeug) kann gemietet werden. Schwimmwesten werden zur Verfügung gestellt. Das Tragen der Schwimmwesten obliegt unseren Gästen.
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7. Ausschluss
Ausgeschlossen werden Personen, die sich unsportlich Benehmen, oder solche, die den Anordnungen der Segellehrerinnen und Segellehrer bzw. dem Lehrkörper nicht Folge leisten. Beschwerden sind schriftlich an die Schulleitung zu richten.